Was wird gewählt?
Zur Wahl stehen die Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg und der Kreistag des Landkreises Mecklenburgischen Seenplatte.
Wann wird gewählt?
Die Wahllokale haben am am Sonntag, den 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zeitgleich findet übrigens auch die Europawahl statt. Briefwahlen sind bereits etwa vier Wochen vor dem Wahltermin möglich.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 37 Tagen
- im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder
- sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht nach 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wo finde ich das Wahlprogramm?
Unser Wahlprogramm zur Kreistagswahl finden Sie hier.
Unser Wahlprogramm für die Neubrandenburger Stadtvertretung finden Sie hier.
Wo kandidieren Sie?
Ich trete bei der Kommunalwahl 2024 in Neubrandenburg für den Kreistag und die Stadtvertretung an.
Für die Wahl zum Kreistag stehe ich auf allen drei Neubrandenburger Listen auf Platz 2.
Für die Wahl zur Stadtvertretung kandidiere ich im Wahlbereich 3 (Stadtgebiet West, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel) auf Listenplatz 4, im Wahlbereich 2 (Innenstadt, Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd und Lindenbergviertel) auf Listenplatz 11 und im Wahlbereich 1 (Industrieviertel und Stadtgebiet Ost) auf Listenplatz 18.
Woher weiß ich, in welchem Wahlbereich ich wählen kann?
Das erfahren Sie über die Wahlbenachichtigung, die Sie automatisch per Post zugesendet bekommst. Darin steht auch das für Sie zuständige Wahllokal. In Neubrandenburg gibt es drei Wahlbereiche:
- Wahlbereich 1: Industrieviertel, Stadtgebiet Ost
- Wahlbereich 2: Innenstadt, Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd, Lindenbergviertel
- Wahlbereich 3: Stadtgebiet West, Vogelviertel, Reitbahnviertel, Datzeviertel