Bootschuppen: Anträge auf Pachtminderung sind Bürokratiemonster

Auch der Blitz greift in seiner heutigen Ausgabe meine Kritik an der Praxis der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg auf, dass die Opfer der Bootschuppenbrände nun noch einen Antrag auf Minderung ihrer Pacht stellen müssen. Hier wäre aus meiner Sicht eine unbürokratische Lösung angemessen gewesen.

Aufgrund des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ist es für die Pächter*innen der Flächen der abgebrannten Bootschuppen bislang nicht klar, ob sie überhaupt ihre Schuppen wieder aufbauen können. Auch über die Höhe der zu tragenden Sanierungs- und Entsorgungskosten sind die Pächter*innen weiterhin im Ungewissen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Pächter*innen vor diesem Hintergrund nun noch einen Antrag auf die Minderung der Pacht stellen müssen. Solange die Zukunft des Areals noch ungewiss ist, sollte die Stadt eigentlich auf die Pächter*innen zugehen und von sich aus auf die Erhebung der Pacht verzichten, anstatt ein bürokratisch anmutendes Antragsverfahren zu beginnen.